Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind unter bestimmten Bedingungen rechtlich zulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Februar in Leipzig geurteilt. Obwohl es durchaus Zweifel an Kerstans Durchfahrtsverboten in der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße gibt, bleibt der Senator bei seinem Plan.

Dazu erklärt Dennis Thering, verkehrspolitscher Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:

„Kerstan will beim Durchfahrtsverbot weiter mit dem Kopf durch die Wand. Nach kurzer Durchsicht der Urteilsbegründung verkündet seine Behörde trotz aller Zweifel von Experten, bei der Entscheidung für das Durchfahrtsverbot bleiben zu wollen. Hier schlägt die Regelungswut die Vernunft: Es werden mehr Leute unter dem Durchfahrtsverbot leiden als profitieren. Um die Messwerte auf der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße zu drücken, riskiert der Senator Ausweichverkehre in anderen Straßen mit tausenden neuen Betroffenen. Der Auftrag des Umweltsenators ist aber, die Menschen zu schützen und nicht die Messstation!“