Das Hamburger Verwaltungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil einen Baustopp für die vom rot/grünen Senat am Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt geplante Unterkunft für bis zu 1020 Flüchtlinge verhängt. Der Senat hat das Bebauungsverfahren mit dem Polizei- und Ordnungsrecht und damit ohne jegliche Bürgerbeteiligung durchgeführt. Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner haben sich zusammengeschlossen und sowohl gegen das Verfahren, als auch gegen die überdimensionierte Größe der Unterkunft Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Dieser wurde heute, am 16. Dezember 2015, vom Verwaltungsgericht Hamburg stattgegeben. Die Antragsteller hätten demzufolge das Recht, dass der ursprüngliche Bebauungsplan eingehalten werde, da sich ihre Grundstücke in dem vorgesehenen Baugebiet befinden und eine solche Einrichtung in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig sei.

Dennis Thering, CDU Bürgerschaftsabgeordneter aus dem Alstertal und den Walddörfern:

„Ich begrüße die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Baustopp am Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt. Dieses Urteil zeigt einmal mehr, wie methodisch der rot/grüne Senat wissentlich gegen geltendes Recht verstößt. Und dabei ist dies kein Einzelfall. Denn das Vorgehen des Senats, seine Politik mit dem Polizeirecht durchzusetzen, hat in fast allen Teilen des Alstertals und der Walddörfer Methode. Umso mehr freut es mich, dass in diesem Fall der bürgerfeindlichen Politik von Rot/Grün eine Grenze gesetzt wurde. Nach diesem Urteil, gehören nun auch andere Planungen des Senats zu Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften im Alstertal und den Walddörfern auf den Prüfstand.

Es ist fraglich, ob die Planungsgrundlagen für die geplanten Großunterkünfte für Flüchtlinge in Hummelsbüttel, Poppenbüttel, Volksdorf und Wohldorf-Ohlstedt rechtens sind. Es ist erschreckend, dass SPD und GRÜNE trotz der vorherigen Gerichtsurteile, weiterhin Politik gegen die Bürger machen und gegen den Rat sämtlicher Experten neue, integrationsfeindliche Massenunterkünfte schaffen wollen. Ich bin mir sicher, dass der massive Widerstand in den Stadtteilen hätte vermieden werden können, wenn der Senat auf die zahlreichen Gesprächsangebote der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingegangen wäre und auf deren Beteiligung und deutlich kleinere Einrichtungen gesetzt hätte. Nun rächt sich die selbstherrliche Senatspolitik in Form von Gerichtsurteilen zu deren Ungunsten. SPD und Grüne müssen erkennen, dass sich auch in Krisenzeiten ihre Politik nicht über Gesetze und Vorschriften hinwegsetzen darf, gleichzeitig müssen die regierenden Fraktionen endlich den Forderungen nach mehr Bürgerbeteiligung, einer umfänglichen Informationspolitik, sowie nach kleineren, dezentralen Unterkünften nachkommen. Nur so können weitere Konfrontationen und Klagen vor dem Verwaltungsgericht vermieden werden.“