Die Fluglärmbeschwerden aus der Hamburger Bevölkerung sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Hauptgründe hierfür sind die seit 2013 wieder steigenden Flugbewegungen und die ständigen Verspätungen nach 23 Uhr. Wurden 2013 noch 143.973 Flugbewegungen am Hamburger Flughafen gezählt, waren es im vergangenen 160.904 (+ 11,8 Prozent). Die Zahl der verspäteten Flüge nach 23 Uhr stieg im gleichen Zeitraum sogar von 451 (2103) um 56 Prozent auf 806 (2016). Hinzu kamen und kommen die weiter praktizierten verkürzten An- und Abflüge und die seit 2013 zunehmend genutzten „Flachstartverfahren“. Der Hamburger Flughafen ist ohne Zweifel ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber für die Metropolregion Hamburg. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Akzeptanz für den innerstädtischen Großflughafen in der Bevölkerung wieder erhöht wird. Hierfür muss der Wirtschaftsfaktor Flughafen in ein ausgeglichenes Verhältnis zu den Bedürfnissen der Anliegerinnen und Anlieger gesetzt werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen, beim Neu- oder Ausbau von Flughäfen, Entschädigungen für die eingeschränkte Nutzung der Außenwohnbereiche durch Fluglärm erhalten. Dies wird in der „Dritte[n] Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm – 3. FlugLSV″ näher geregelt. Die Praxis sowie die intensiv geführte Diskussion der vergangenen Jahre hat jedoch gezeigt, dass die jetzige Regelung sowie die damit verbundenen Anstrengungen zur Situationsverbesserung, keineswegs ausreichen. Die derzeitigen Lärmschutzzonen sind derartig knapp bemessen, dass weitaus mehr Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. Anspruch auf Zuschüsse für Umrüstungsmaßnahmen, wie beispielsweise Schallschutzfenster, haben jedoch nur diejenigen, deren Wohnsitz sich innerhalb der eben erwähnten Zonen befindet. Dass der Lärm bei Anwohnern in den Grenzgebieten, sprich nur wenige Meter von der jeweiligen Schutzzone entfernt, oftmals als ebenso belastend empfunden wird, findet keine Berücksichtigung und die Kosten für Schutzmaßnahmen liegen bei den Bürgerinnen und Bürgern allein.

Die CDU fordert deshalb jetzt mit einem Antrag in der Hamburgischen Bürgerschaft, dass das geltende Lärmschutzprogramm überarbeitet und dahingehend erweitert wird, dass auch von Fluglärm betroffene Bürgerinnen und Bürger die außerhalb der geltenden Fluglärmschutzzonen wohnen, Anspruch auf Zuschüsse für bauliche Lärmschutzmaßnahmen erhalten.

Dazu erklärt Dennis Thering, CDU-Wahlkreisabgeordneter für das Alstertal und die Walddörfer:

„Das Thema Fluglärm bleibt eines der drängendsten Probleme im Alstertal und in den Walddörfern. SPD und Grüne müssen jetzt beim Kampf gegen den Fluglärm ihre Verweigerungshaltung endlich aufgeben und sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms ergreifen. Ein erster Schritt ist die von uns geforderte Ausweitung der Anspruchsberechtigung für Zuschüsse bei dem Einbau von Schallschutzfenstern. Darüber hinaus müssen die ständigen Verspätungen nach 23 Uhr ein Ende haben.“

  1. Dr. Meike Plehn says:

    Warum darf die Lufthansa trotz hoher Subventionen weiterhin in Hamburg mit dem Flachstartverfahren starten?
    Beim Einsatz von Steuergeldern sollte der Lärmschutz der betroffenen Bürger zwingend berücksichtigt werden.

Kommentare sind geschlossen.