Die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU bringen am Mittwoch, den 16. Dezember, einen gemeinsamen Antrag in die Bürgerschaft ein, der die Schaffung eines Hamburger Pandemiegesetzes vorsieht. Dieses regelt die Parlamentsbeteiligung beim Erlass infektionsschützender Maßnahmen. So sind Rechtsverordnungen und deren Verlängerung, Änderung oder Aufhebung der Bürgerschaft künftig innerhalb von 24 Stunden nach Beschlussfassung zuzuleiten. Zudem gilt eine Informationspflicht des Senats gegenüber der Bürgerschaft zu erlassenen Maßnahmen und in Bezug auf Vereinbarungen der Länder mit dem Bund. Zu den Plenarsitzungen ist der Senat angehalten, die getroffenen Regelungen der Bürgerschaft zur Beratung vorzulegen.

Dazu Dennis Thering, Vorsitzender der CDU-Fraktion:

„Die Hamburgische Bürgerschaft ist die Herzkammer der Demokratie in unserer Stadt. Hier müssen alle wichtigen Entscheidungen getroffen und mit Mehrheit untermauert werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um langandauernde schwerwiegende Grundrechtseingriffe in die Freiheit der Menschen handelt. Ich freue mich daher sehr, dass es uns mit unserer Initiative und unserem Gesetzesvorschlag vor zwei Wochen gelungen ist, die Debatte um mehr Parlamentsbeteiligung in der Corona-Pandemie zu einem erfolgreichen Ergebnis zu führen. Das entsprechende Gesetz, das wir nun gemeinsam mit den Regierungsfraktionen vorlegen, stärkt unser Parlament insgesamt. Es regelt das Verfahren und die Beteiligung bei weiteren Eindämmungsverordnungen und Maßnahmen gegen das Corona-Virus sehr genau und mit engen Fristen. Damit ist eine umfassende Kontrolle des Senats durch die Bürgerschaft möglich. Nun gilt es – gemeinsam mit Bürgerschaft, Senat und den Hamburgerinnen und Hamburgern – das Corona-Virus Schritt für Schritt zu besiegen.“

Hamburger Pandemiegesetz sichert Parlamentsbeteiligung