Auf Einladung des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten und Fachsprechers für Verbraucherschutz Dennis Thering, haben sich die verbraucherschutzpolitischen Fachsprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen aus ganz Deutschland in Hamburg getroffen. Am Freitag, den 01. November und Sonnabend, den 02. November haben sich die Fachsprecher zu wichtigen aktuellen Themen des Verbraucherschutzes ausgetauscht.

Auf dem umfangreichen Programm standen sowohl Diskussionen im Hamburger Rathaus als auch viele Besichtigungen bei bedeutenden Hamburger Einrichtungen zum Thema Verbraucherschutz. Die Fachsprecher ließen sich im Veterinär und Einfuhramt über die Herausforderungen der Kontrollen von Importgütern im Hamburger Hafen aufklären. Bei einer Führung durch das Deutsche Zusatzstoffmuseum sind viele neue Tricks der Lebensmittelbranche offenbart worden.

Neben der Lebensmittelsicherheit standen vor allem der wirtschaftliche Verbraucherschutz und der Datenschutz, insbesondere vor dem Hintergrund der digitalen Medien und der NSA Affäre, im Mittelpunkt.

Die Idee des mündigen Verbrauchers, der jedoch durch gesetzliche Regelungen und ausreichende Kontrollen alle wichtigen Informationen zur Verfügung gestellt bekommen muss, zog sich wie ein roter Faden durch die Veranstaltung. Es hat sich dabei auch bestätigt, dass die Umsetzung von rechtlichen Bestimmungen häufig an der mangelnden Kontrolle scheitert, da für diese nicht ausreichend Personal vorhanden ist. In Hamburg gibt es eindeutig zu wenige Lebensmittelkontrolleure.

Zum Abschluss haben die verbraucherschutzpolitischen Fachsprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen in einer Hamburger Erklärung die Drosselungspläne der Deutschen Telekom bei Internetanschlüssen scharf kritisiert und zudem die Einführung eines Bundesbeauftragten für Verbraucherschutz gefordert. Dieser soll Fehlentwicklungen untersuchen und gesetzgeberisches Handeln zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher vorantreiben.

Dazu erklärt Dennis Thering am Rande der Tagung: „Wo Flatrate draufsteht, muss auch Flatrate drin sein. Wer entgegen vertraglicher Regelungen die Übertragungsraten von Internetanschlüssen senkt, verspielt das Vertrauen der Verbraucher und handelt rechtswidrig. Daher begrüßen wir den jüngsten Beschluss des Landgerichts Köln, wonach der Telekom eine solche Drosselung ohne ausreichende Kennzeichnung ausdrücklich untersagt wird. Notfalls muss die neue Bundesregierung eingreifen, um die Verbraucher zu schützen und für mehr Transparenz bei Vertragsabschlüssen zu sorgen. Daher plädieren wir für die Berufung eines Bundesbeauftragten für Verbraucherschutz, der Fehlentwicklungen untersuchen und gesetzgeberische Maßnahmen vorantreiben kann.“