Laut einem neuen Rechtsgutachten müssen Radfahrer mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern überholt werden, auch wenn sie auf einem gekennzeichneten Radstreifen fahren.

Dazu erklärt Dennis Thering, verkehrspolitscher Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:

„Die Rechtslage und erste Gerichtsurteile scheinen eindeutig, der motorisierte Verkehr muss von Radfahrern auf Radstreifen mindestens 1,50 Meter Überholabstand einhalten. Das bedeutet in der Praxis faktisch, dass Autofahrer, aber noch viel mehr der Bus- und Schwerlastverkehr, den Radfahrern hinterherschleichen oder sofern möglich zum Überholen in die Gegenfahrbahn ausweichen müssen. Damit droht der Verkehr auf Hamburgs Hauptverkehrsstraßen systematisch zum Erliegen zu kommen. Die millionenteure Busbeschleunigung der SPD wird damit zur rot-grünen Busentschleunigung. Von Hamburgs Warenwirtschaftsverkehr ganz zu schweigen. Das ist Politik an der Realität Hamburgs vorbei und fügt dem Wohlstand der Hansestadt schweren Schaden zu. Hinzu kommt, dass ohnehin viele Radfahrer die Nutzung von Radstreifen nach wie vor aus Sicherheitsgründen ablehnen und lieber ordentliche Radwege oder notfalls den Fußweg nutzen. Die Einhaltung des Mindestabstandes ist bisher kaum einem Verkehrsteilnehmer bekannt und viel schlimmer noch, die daraus folgenden Auswirkungen offensichtlich auch dem rot-grünen Senat nicht.“